In der Jahresversammlung der Arbeitsgemeinschaft für Bildung AfB haben wir uns folgende Ziele gegeben:
Hier im Einzelnen
Die Herstellung einer "Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse" als Ziel der Politik ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert (Art. 72 Abs. 2 GG). Das bezieht sich auch auf die Bildungschancen unserer Kinder. Im Bereich der Schulen wird dieses Ziel in Bayern eklatant verfehlt. Hier finanziert der Staat zwar die Personalkosten, überlässt aber alles das, was einen sinnvollen Schulbetrieb ermöglichen soll, den Gemeinden bzw. Landkreisen (= „Sachaufwandsträger“). Deshalb hängt es allein von der Finanzkraft der Gemeinde und damit vom Wohnort der Eltern ab, ob die Kinder in einer modern ausgestatteten Schule oder in einer nur mit dem Allernötigsten versehenen Bruchbude unterrichtet werden. Besonders in den Großstädten reichen die finanziellen Mittel oft nicht einmal aus, den Bauunterhalt der Schulen zu garantieren. An eine an den Erfordernissen eines modernen Unterrichts orientierte Ausstattung und Einrichtung der Schulen ist da gar nicht zu denken.
So errechnete die Stadt Augsburg für ihre 70 Schulen einen Finanzbedarf von 1,5 Mrd. Euro allein für den Bauunterhalt und die Umsetzung der Vorschriften des Brandschutzes. Dem stehen 300 Mio Euro gegenüber, die im Haushalt für die Sanierung der Schulen eingeplant wurden.
Während bei Schulen im Stadtgebiet auch am Nötigsten gespart werden muss, kann sich der Landkreis Schulneubauten und Luxussanierungen leisten. Wenige Kilometer Unterschied entscheiden also darüber, ob Schülerinnen und Schüler eine angemessene Lernumgebung vorfinden oder an veralteten PCs, in maroden und verschlissenen Turnhallen und in disfunktionalen naturwissenschaftlichen Räumen unterrichtet werden, ob sie in zugigen Klassenzimmern mit verheerender Akustik sitzen, auf veraltete übel riechende Toiletten müssen usw. usw. Mehr Bildungsgerechtigkeit bedeutet deshalb auch, dass eine gute Bildung nicht vom Wohnort abhängen darf. Deshalb muss die Finanzierung der Schulen auf eine neue Basis gestellt werden.
Durch ein Förderprogramm des Bundes wurden in den letzten Jahren an vielen Schulen Mensen eingerichtet, so dass die Schülerinnen und Schüler zumindest theoretisch an ihrer Schule verpflegt werden können. Erklärtes Ziel einer sinnvollen Schulverpflegung ist es, eine ausgewogene und abwechslungsreiche Pausen- und Mittagsverpflegung anzubieten, die vollwertig, gesund und dazu noch preisgünstig ist. Weil die Schulverpflegung nicht subventioniert wird, sondern sich für die privatwirtschaftlichen Betreiber rechnen muss, gleicht dies der Quadratur des Kreises. Eine gesunde Ernährung lässt sich meist nicht mit den wirtschaftlichen Interessen der Betreiber bzw. den finanziellen Möglichkeiten vieler Eltern vereinbaren. So scheitert z.B. das sehr sinnvolle Verbot des Verkaufts von Süßigkeiten und Soft-Drinks meist nicht an den Wünschen der Kinder, sondern auch an den Vorgaben der Firmen, die die Verkaufsautomaten verleihen und bestücken. Eine vorausschauende Gesundheitspolitik ist auch für die Schulen wichtig: Es darf nicht von der Finanzkraft der Eltern und den Wirtschaftsinteressen von Hausmeistern oder Catering-Firmen abhängen, ob Schülerinnen und Schüler eine sinnvolle Schulverpflegung bekommen.
Der gegenwärtige Lehrermangel zeigt, dass der Beruf in den letzten Jahren zunehmend unattraktiv (gemacht) wurde. Lehrerkräfte werden zwar ständig mit neuen Anforderungen konfrontiert, dafür aber weder ausreichend vorbereitet noch genügend unterstützt. Am Beispiel der Inklusion wird deutlich, dass eine Öffnung der Regelschulen für Kinder mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen bei gleichbleibenden Klassengrößen und ohne externe Unterstützung zu großen Problemen führt.
Weil neben dem Unterricht auch immer mehr organisatorische Aufgaben zu bewältigen sind, bleibt immer weniger Zeit für das, wozu Lehrerinnen und Lehrer eigentlich ausgebildet wurden. Eine Entlastung von „fachfremden“ Aufgaben ist deshalb dringend erforderlich. Besonders an den höheren Schulen, d.h. an Unternehmen mit meist über 100 Beschäftigten und an die 1000 Schülerinnen und Schülern, sind die Schulleiter neben der pädagogischen Leitung in einer Person für das Personal, die Verwaltung, die Finanzen, die Zusammenarbeit mit den Eltern, die Organisation der Reinigung und oft auch die Bauleitung zuständig. Dafür sind sie und ihre Mitarbeiter in der Schulleitung nicht ausgebildet – es sind nämlich alles „nur“ Lehrer!
Thomas Felsenstein, frisch pensionierter Gymniallehrer und Mitglied der Partei und der Arbeitsgemeinschaft für Bildung AfB, hat mit seiner Berufserfahrung diese drei Vorschläge für die Weiterentwicklung des Bildungsbereiches im Freistaat Bayern erarbeitet.